Honorar
So setzt sich das Honorar zusammen
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP).
Meine Praxis richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler:innen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig vollständig oder anteilig übernommen. Da sich die Erstattungsbedingungen je nach Tarif unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die individuellen Leistungen zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar auf Grundlage der GOP. Die Honorierung orientiert sich je nach Leistung am 2,3- bis 3,5-fachen Steigerungssatz.
Bei Fragen zur Preisgestaltung oder Kostenübernahme kontaktieren Sie mich gerne.
Privatversicherte & Beihilfe
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Ablauf oder zu erforderlichen Unterlagen.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie psychotherapeutische Leistungen auch unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Dabei werden keine personenbezogenen oder krankheitsbezogenen Informationen an Krankenversicherungen oder Kostenträger übermittelt.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis verfügt über keine Kassenzulassung. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können die Behandlung jedoch als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen.